IMPRESSUM

Angaben gemäß §5 TMG

PAPE IT-Beratung
Inh. Mike Pape
Dachsweg 16
14974 Ludwigsfelde

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV

Mike Pape

Umsatzsteuer-ID

DE198781891

Kontakt

Telefon: +49 (0) 3378 – 51 59 15 0
Telefax: +49 (0) 3378 – 51 11 80
E-Mail: info@pape-it.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der:
PAPE IT-Beratung
Inhaber: Mike Pape
Dachsweg 16
14974 Ludwigsfelde

Telefon: +49 (0) 3378 51 59 15 0
E-Mail: info@pape-it.de
(im Folgenden: Pape IT), soweit im Einzelfall von den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde von Pape IT schriftlich zugestimmt.

Vertragsinhalt / Zahlungsbedingungen

(1) Der Leistungsumfang eines jeweiligen Auftrages ergibt sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot. Der Vertrag kommt mit erst Annahme des vom Kunden unterschriebenen Angebots durch die Pape IT zustande. Es gelten die im Auftrag ausgewiesenen Preise und Zahlungsfristen. Sämtliche Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, falls nicht separat ausgewiesen.
(2) Werden monatliche wiederkehrende Stundenleistungen (z.B. bei Wartung oder Servicedienstleistungen) vereinbart, so entfallen nichtgenutzte Leistungsstunden mit dem jeweiligen Monatsablauf. Eine Summierung über die vereinbarte Leistungszeit findet nicht statt. Pape IT ist stets berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage verfügbar sein.
(3) Soweit sich aus dem Angebot bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes ergibt, ist Pape IT bei der Auswahl der für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Arbeitsmittel frei. Pape IT ist darüber hinaus berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Pape IT ist zur Bereitstellung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese eigenständig nutzbar sind.
(4) Termine und Fristen sind stets unverbindlich, wenn Pape IT nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestätigt.
(5) Auf Leistungen und Dienste die von der Pape IT freiwillig und unentgeltlich erbracht werden und die kein Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind, hat der Kunde keinen Anspruch. Ob, wie und wann die Pape IT diese erbringt, obliegt alleine ihr.

Laufzeit / Kündigung

(1) Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages ergibt sich aus dem Auftrag. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ist Pape IT berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich hierdurch ersparter Aufwendungen und Kosten abzurechnen.
(2) Wird eine Festlaufzeit vertraglich vereinbart, so ist eine ordentliche Kündigung während dieser ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug kommt, (ii) der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde oder (iii) der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 4 verletzt und somit Pape IT oder dessen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form materiell oder immateriell gefährdet.
(3) Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet, so ist der Kunde verpflichtet, die vertragliche Vergütung zu bezahlen. Den Parteien steht der Nachweis eines geringeren oder auch höheren Schadens offen. Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Er wird Pape IT insbesondere in erforderlichem Umfang Zugang zu seinen Räumlichkeiten gewähren sowie rechtzeitig die erforderlichen Informationen, Datenmaterialien, Räumlichkeiten sowie von Hard- und Software zur Verfügung stellen. Bei vom Kunden vorgenommene Änderungen an seinen technischen Anlagen ist Pape IT unverzüglich zu informieren, soweit diese Auswirkungen auf die zu erbringenden Dienstleistungen haben können.
(2) Sofern der Kunde von Pape IT Passwörter erhält, die Zugang zu Daten von Pape IT gewähren, sind diese geheim zu halten und nur im unbedingt erforderlichen Umfang an einen beschränkten Personenkreis weiterzugeben. Erhält der Kunde Kenntnis darüber, dass unbefugten Dritten die Passwörter bekannt sind bzw. bekannt sein könnten, ist Pape IT unverzüglich darüber zu unterrichten. Durch Pape IT an den Kunden überlassene (eigene) Passwörter und sonstigen Zugangsdaten sind unverzüglich nach deren Übermittlung zu ändern, sofern eine Änderung dieser Passwörter durch den Kunden möglich ist.
(3) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Materialien sowie insbesondere Software, zu beschaffen, hat der Kunde diese frei von Rechten Dritter, insbesondere lizensiert, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass durch die Verwendung der Materialien keine Rechte Dritter durch Pape IT verletzt werden und stellt Pape IT insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Datensicherung durch Pape IT vorzunehmen ist, ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Kunde ist für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, auch dann selbst verantwortlich, wenn Pape IT mit der Datensicherung beauftragt ist. Eine diesbezügliche Haftung wird ausgeschlossen.
(5) Für den Fall, dass Pape IT damit beauftragt wird, Log Files zu speichern, Nutzungsberichte jeglicher Art zu erstellen oder sonst Daten zu verarbeiten, die Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten der von ihm autorisierten Nutzer ermöglicht (insbesondere personenbezogene Daten i.S.d. DS-GVO), ist der Kunde verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen (bspw. durch Einholung von Einwilligungen).
(6) Alle Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen technischen Anlagen dürfen ausschließlich durch Pape IT oder durch von Pape IT beauftragte Dritte vorgenommen werden. Sollte der Kunde Kenntnis von Umständen erlangen (bspw. Virenbefall des eigenen Systems), die geeignet sind die Einrichtungen und Systeme von Pape IT zu gefährden, so hat er Pape IT hierüber unverzüglich zu benachrichtigen.(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Er wird Pape IT insbesondere in erforderlichem Umfang Zugang zu seinen Räumlichkeiten gewähren sowie rechtzeitig die erforderlichen Informationen, Datenmaterialien, Räumlichkeiten sowie von Hard- und Software zur Verfügung stellen. Bei vom Kunden vorgenommene Änderungen an seinen technischen Anlagen ist Pape IT unverzüglich zu informieren, soweit diese Auswirkungen auf die zu erbringenden Dienstleistungen haben können.
(7) Sofern der Kunde von Pape IT Passwörter erhält, die Zugang zu Daten von Pape IT gewähren, sind diese geheim zu halten und nur im unbedingt erforderlichen Umfang an einen beschränkten Personenkreis weiterzugeben. Erhält der Kunde Kenntnis darüber, dass unbefugten Dritten die Passwörter bekannt sind bzw. bekannt sein könnten, ist Pape IT unverzüglich darüber zu unterrichten. Durch Pape IT an den Kunden überlassene (eigene) Passwörter und sonstigen Zugangsdaten sind unverzüglich nach deren Übermittlung zu ändern, sofern eine Änderung dieser Passwörter durch den Kunden möglich ist.
(8) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Materialien sowie insbesondere Software, zu beschaffen, hat der Kunde diese frei von Rechten Dritter, insbesondere lizensiert, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass durch die Verwendung der Materialien keine Rechte Dritter durch Pape IT verletzt werden und stellt Pape IT insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(9) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Datensicherung durch Pape IT vorzunehmen ist, ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Kunde ist für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, auch dann selbst verantwortlich, wenn Pape IT mit der Datensicherung beauftragt ist. Eine diesbezügliche Haftung wird ausgeschlossen.
(10) Für den Fall, dass Pape IT damit beauftragt wird, Log Files zu speichern, Nutzungsberichte jeglicher Art zu erstellen oder sonst Daten zu verarbeiten, die Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten der von ihm autorisierten Nutzer ermöglicht (insbesondere personenbezogene Daten i.S.d. DS-GVO), ist der Kunde verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen (bspw. durch Einholung von Einwilligungen).
(11) Alle Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen technischen Anlagen dürfen ausschließlich durch Pape IT oder durch von Pape IT beauftragte Dritte vorgenommen werden. Sollte der Kunde Kenntnis von Umständen erlangen (bspw. Virenbefall des eigenen Systems), die geeignet sind die Einrichtungen und Systeme von Pape IT zu gefährden, so hat er Pape IT hierüber unverzüglich zu benachrichtigen.

Haftung und Gewährleistung

(1) Pape IT sichert dem Kunden grundsätzlich keinen vollständigen Schutz vor An- und Eingriffen Dritter (Viren, Spam, Hackerangriffe, Einbrüche, etc.) zu. Pape IT ist stets bemüht, mit bewährte Tools, die regelmäßig aktualisiert werden, den – entsprechend den Wünschen der Kunden und der vertraglichen Vereinbarung – bestmöglichen Schutz zu bieten. Dennoch kann Pape IT nicht ausschließen, dass Dritten diese umgehen können, so dass sie sich im Hinblick auf die absolute Sicherheit der zu schützenden Infrastruktur nicht verpflichten kann.
(2) Für Schäden haftet Pape IT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt für Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar ist, es sei denn, die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt aus jedem Rechtsgrund. Dies gilt auch bei Arglist und Garantieversprechen oder wenn die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, erfolgt.
(3) Sofern die Anfertigung von Datensicherungen keine Leistung ist, die Pape IT ausdrücklich übernommen hat, haftet Pape IT für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Pape IT erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen und Pape IT in zumutbarem Umfang bei der Beseitigung der Störungen zu unterstützen.
(5) Pape IT ist jederzeit berechtigt, seine Dienstleistungen aussetzen, wenn dies erforderlich zur Aufrechterhaltung der Qualität der Dienstleistungen oder aufgrund einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde Pape IT bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag behindert oder die Nutzung offensichtlich rechtswidrig oder missbräuchlich ist.
(6) Gewährt Pape IT für bestimmte Dienstleistungen eine Leistung innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens (Reaktionszeit), so beschränken sich diese stets auf die üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, ausgenommen Feiertage).

Besondere Regelungen für den Verkauf von Waren

Folgende Regelungen finden ergänzend zu den übrigen Regelungen dieser AGB Anwendung:
(1) Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verbleibt die Ware im Eigentum von Pape IT. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von Pape IT hinweisen und Pape IT unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(2) Sollte eine Ware bei Gefahrübergang mangelhaft sein, so kann Pape IT den Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Überlassung neuer mangelfreier Ware erfüllen.
(3) Bei dem Verkauf von neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Waren sind Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen. Bis zur Erfüllung der Warenlieferungsforderungen aus dem Vertrag bleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist der Sitz von Pape IT. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen von Pape IT nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Er darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
(3) Pape IT kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht binnen einer Frist von 4 Wochen, gilt die Änderung als genehmigt. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungs- Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
(4) Änderung der Rechtsform, der Anschrift, Rufnummer oder Bankverbindung und grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit) hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
(5) Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen so weit wie möglich nahekommt.